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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Und täglich grüsst das Widerrufsrecht!



KlausK
30.11.2010, 18:01
Seit dem letzten EuGH-Urteil zur zur Rückgabe eines Wasserbettes, wurde es wieder deutlich. Unser deutsches
Widerrufsrecht, der Stolz aller Rechtsverdreher, die Guillotine aller Online-Händler gibt keine Ruhe. Der deutsche
Online-Kunde ist noch nicht gut genug gesichert und der Online-Händler hat einfach noch zu viele Rechte.

heise online - Bundesregierung will Widerrufsrecht im Versandhandel stärken (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Widerrufsrecht-im-Versandhandel-staerken-1144843.html)

HarryBoo
30.11.2010, 19:33
"In einem Geschäft kann sich der Kunde die Produkte in Ruhe ansehen, bevor er sich endgültig zum Kauf entscheidet", begründete die federführende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Vorstoß. "Beim Einkauf mit dem Telefon oder im Internet darf nichts anderes gelten."Beim Einkauf mit dem Telefon oder im Internet darf nichts anderes gelten.
Das ist der Hammer, am Telefon etwas aufschwatzen lassen und im Internetshop etwas kaufen auf eine Stufe stellen, das ist schon krass.
"In einem Geschäft kann sich der Kunde die Produkte in Ruhe ansehen, bevor er sich endgültig zum Kauf entscheidet"
Das sich die Kunden eine Auswahl bestellen um dann evtl. ein Teil, oder auch gar nichts zu bestellen, damit haben sich die meisten Shopbetreiber abgefunden.

Das die Rücksendung aber zu lasten des Verkäufers geht ist eine klare Benachteiligung des Onlinhandels gegenüber dem stationären Handel.
Entscheidet sich ein Käufer im stationären Handel die Ware zurückzugeben, dann hat er auch selber dafür zu sorgen das die Ware wieder beim Händler ankommt.
Dieses ist im allgemeinen für den Käufer auch mit Kosten verbunden, die dieser dann selber tragen muss.
Sollte die Ware dann nicht einem verkaufsfähigen Zustand sein, wird der Händler die Rücknahme verweigern.

Warum verweigert man dem Online Händler diese Rechte?
Sind die Abgeordneten im Bundestag der Meinung, dass Käufer im Online Handel geistig minderbemittelt sind und sie aus diesem Grund besonderen Schutz benötigen?
Sind diese Käufer nicht in der Lage zu entscheiden ob sie ein Wasserbett erst einmal Life testen müssen und dieses dann sehr wohl auch im Laden tun könnten.
Muss der Onine-Händler für solche Käufer, die sicherlich auch nicht mit einem 5 minütigen Probeliegen im Geschäft zufrieden gewesen wären, sondern doch mal gerne ein Nacht inkl.einem Probe Eheverkehr im Wasserbett beanspruchen, das finanzielle Geschäftsrisiko tragen?

Ich finde die jetzige Rechtsprechung ist schon weltfremd und ungerecht, dann soll sie auch noch verschärft werden?

Soll das Hygiene Risiko, bei bestimmten Artikeln, alleine beim Handel hängen bleiben?

Wenn die Käufer schon so unmündig sind, das man ihnen beim Onlinekauf sämtliche Rechte einräumt, dann soll sich der Gesetzgeber bitte auch mal darüber Gedanken machen wie die Praxis geregelt wird.
Slips die mal eben auf der nackten Haut dem Schatz vorgeführt werden. Schuhe in die man mal eben mit dem Fußpilz verseuchten nackten Fuß testet. Und so weiter ...
Alles Dinge die "normaler Weise" im stationärem Handel nicht vorkommen, aber Zuhause da kann man das doch. Das ist wie mit dem pipimachen im Freibad, sieht ja keiner.

Und der Händler, der die Ware wieder zurückgeschickt bekommt, der verkauft diese Sachen dann an jemand anderen, der sich dann wundert Pilzbefall zu bekommen.
Da muss aber dann der Händler für haften, ganz klar.

Ich kann die Gesetzesverdrossenheit vieler Menschen sehr gut verstehen.

KlausK
30.11.2010, 19:48
Das ist das Problem, das wir mit unseren Volksvertretern haben. Die verabschieden Gesetze und Richtlinien für Dinge
von denen sie überhaupt keine Ahnung haben. Die meisten haben noch nie etwas über das Internet bestellt. Und ich
behaupte mal, so gut wie keiner von denen kennt den Onlinehandel von beiden Seiten!
Der Kunde muss geschützt werden, das ist unbestreitbar. Das darf aber nicht in puren Aktionismus ausarten. Sonst
gibt es nämlich bald keinen Onlinehandel mehr.

WalterGestalter
03.12.2010, 14:55
damit uns nicht langweilig wird: grade kam das per RSS
Gesetzentwurf zur Anpassung des Widerrufsrechts beschlossen (http://www.ecommerce-lounge.de/anpassung-des-widerrufsrechts-3296/)