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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BGH: Produktbilder sind ebenso wie Produktbeschreibungen verbindlich



KlausK
13.01.2011, 21:40
In einem aktuellen Urteil des BGH wurde wieder einmal deutlich darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass ein Produktbild auch dem tatsächlich angebotenen Produkt entspricht.

In diesem Fall wurde ein Unfallfahrzeug zum Kauf angeboten. Auf dem Bild war eine eingebaute Standheizung zu erkennen, die nach Abschluss des Kaufvertrages jedoch fehlte. Die Käuferin hätte Ihren Anspruch auf diese Heizung durchsetzen können, wenn Sie die rechtlichen Schritte in der richtigen Reihenfolge gegangen wäre. Dumm gelaufen ... :rolleyes:
Mehr hier (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Ein-Bild-ist-im-Online-Verkauf-ebenso-bindend-wie-der-Text-1169067.html) und hier (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&anz=707&pos=24&nr=54716&linked=pm&Blank=1)

Übertragbar ist dieser Fall auf alle Online-Händler. Wird zum Beispiel ein PC angeboten, der auf dem Bild ein eingebautes Laufwerk zeigt, dann kann der Kunde auch davon ausgehen, dass er diesen PC mit eingebauten Laufwerk bekommt! Auch dann, wenn das Laufwerk gar nicht im Text erwähnt wird! Für solche Fälle sollte der Händler ganz klar darauf hinweisen, dass das Laufwerk nicht im Lieferumfang enthalten ist.

Also:
Immer alles schön klar und deutlich beschreiben, möglichst originale Produktbilder verwenden und denn Kunden auf relevante Umstände hinweisen. So lässt sich viel Ärger vermeiden.


Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und stellt nur meine Meinung dar.