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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tabakwaren Verkauf PayPal nicht möglich?



KlausK
16.12.2013, 12:49
Hallo Klaus!

Ich nehme hier Bezug auf deinen letzten Beitrag im Thema PayPal Abbruch durch Benutzer - wie händeln ? (https://ecomservice.interfile.de/threads/594-PayPal-Abbruch-durch-Benutzer-wie-h%C3%A4ndeln?p=3630#post3630)



Sie dürfen PayPal nicht in folgender Absicht verwenden:
5. anwendbare Gesetze oder Industrievorschriften bezüglich des Verkaufs von (a) Tabakwaren oder (b) verschreibungspflichtigen Drogen und Hilfsmitteln zu tun haben, verletzen

Quelle: https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/AcceptableUse_full

Das heißt also, solange du die anwendbaren Gesetze und Industrievorschriften bezüglich des Verkaufs von Tabakwaren beachtest, sollte PayPal als Zahlart eigentlich kein Problem sein.
Andernfalls würden ja auch Abmahnungen durch Mitbewerber sowie Verbraucher- und Wettbewerbszentralen nicht lange auf sich warten lassen.

Wo liegt denn da genau das Problem? :confused:

Klaus Krengel
16.12.2013, 14:20
Tja Klaus,
bei mir war das so , daß Paypal mir von eben auf jetzt das Konto dicht gemacht hat ( inkl. ein paar Tausend Euro ) und ich 180 Tage nicht an mein Geld kam.

"Einige Ihrer Zahlungen verstoßen gegen unsere Nutzungsbedingungen und unsere Nutzungsrichtlinie. Deshalb haben wir Ihr PayPal-Konto gesperrt."

Ich weiß bis heute nicht wie und warum, habe mehrmals mit PP telefoniert, jedesmal wurde mir dieser §5 vorgehalten. Wenn Du jetzt sagt , das ist nicht so dann verstehe ich die Welt nicht mehr . Bei Ebay verkaufen andere Shops ohne Ende mit PP , nur mir wurde es verweigert. Oder besser : geht mal auf meinen Shop und zeig mir den Artikel , der dagegen verstößt .... www.tabakshop-krengel.de

Ich bin gespannt was ihr "nicht" finden werdet.

PS. Nur zur Info , meine Mitbewerber haben auch alle PP plötzlich nicht mehr drin , warum bloß ??

KlausK
17.12.2013, 21:38
Habe mich jetzt mal ein bischen schlau gemacht ;)

Der § 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) (http://dejure.org/gesetze/JuSchG/10.html) sieht unter anderem vor, dass der Verkauf von Tabakwaren in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit an Jugendlichen unter 18 nicht gestattet ist.

PayPal sagt in seinen PayPal-Nutzungsrichtlinien (https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/AcceptableUse_full) unter Punkt 5, dass PayPal nicht verwendet werden darf, wenn anwendbare Gesetze oder Industrievorschriften bezüglich des Verkaufs von Tabakwaren verletzt werden.

Unter 9.1 im Abschnitt (l) der PayPal-AGB (https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE) heisst es aber auch, dass die Nutzung von PayPal schon verboten ist, wenn die Führung des Geschäftes zu (...) Bußgeldern oder einer sonstigen Haftung von PayPal, einem Nutzer, einem Dritten oder Ihnen führt oder führen könnte!

Wie das ja von PayPal weitgehend bekannt ist - in zahlreichen Foren lassen sich ja ständig Beschwerden über PayPal nachlesen - interpretieren die sich offenbar Ihre eigenen Richtlinien, AGB und unsere deutschen Gesetze sowie Gerichtsurteile (auch die, die es noch gar nicht gibt) selbst nach Belieben neu. Dazu kommen möglicherweise Mitarbeiter, die von solchen Dingen überhaupt keine Ahnung haben, aber trotzdem über den "roten Knopf" verfügen und nach Lust und Laune drücken dürfen und das auch tun, wenn man denen blöd kommt. Konsequenz ist dann ein geschlossenes Konto mit viel Guthaben (womit die ja auch Geld verdienen können) und infolgedessen eine drohende Zahlungsunfähigkeit für den Konto-Inhaber.

Da PayPal sein rigoroses Handeln in vielen Fällen nicht auf Basis seiner Richtlinien oder AGB begründen kann, gibt es dann auf Anfrage, wenn überhaupt(!), nur eben diese o.g. fadenscheinigen Auszüge aus den PayPal-Nutzungsbedingungen. Das ist eine meiner Meinung nach abartige Vorgehensweise. Es wäre deutlich hilfreicher, wenn PayPal einfach sagen würde "Wir möchten den Handel von Tabakwaren und alkoholischen Getränken nicht unterstützen."

Wenn ich es mit PayPal gut meinen möchte, und da muss ich mich wirklich anstrengen, dann gehe ich davon aus, dass PayPal den Zusatz oder sonst in der Öffentlichkeit im JuSchG mit dem Onlinehandel bzw. Versandhandel gleichsetzt. Dann würde tatsächlich, zumindest aus PayPal's Sicht, eine Gefahr der möglichen Mithaftung bestehen (Punkt 9.1 Abschnitt (l) der PayPal-AGB). Vielleicht geht PayPal sogar davon aus, dass es demnächst eine eindeutige deutsche oder EU-weite Rechtsprechnung gibt, oder vielleicht auch einen gesetzlichen Alters-Verifizierungs-Zwang für Onlineshops. Dann wäre noch größerer Stress zwischen PayPal und den Shop-Betreibern abzusehen.

Leider ist aus PayPal ein sehr wichtiger und populärer Zahlungsdienstleister geworden, der keine ernstzunehmende Konkurrenz hat. Das versetzt ihn in die Lage sich nahezu alles erlauben zu können. Helfen kann eigentlich nur eine richtige juristische Keule wegen ihre schwammigen AGB. Das wars dann aber auch.

Als Notlösung bleibt nur PayPal für alle Tabakwaren zu deaktivieren. Aber das wird den meisten Onlineshop Betreibern auch nicht wirklich helfen.

Klaus Krengel
18.12.2013, 09:19
Dann erklär mir doch mal bitte , warum dann Tabakwaren beim Mutterkonzern ( EBAY ) verkauft werden und mit Paypal bezahlt werden dürfen ??? Mir is schon klar , hier geht es eher Ebay um den Umsatz als eher Paypal um die Richtlinien ... aber bitte wieso wird da nicht durchgegriffen ... trotz Meldung bei Ebay & Paypal ??? Sowas nenne ich Wettbewerbsvorteil und Monopolbildung und sowas sollte doch eigendlich Strafbar sein .... selbst die Bildzeitung traut sich nicht an den Fall , trotz aller Info´s .. haben die alle Angst vor Ebay ?

Admin
18.12.2013, 13:18
Man brauchte mal einen rechtschtzversicherten Shopbetreiber der sein PP-Konto wieder freiklagt.
Ob mit eigenen Mitteln so einen Prozess zuführen ist ? Da sollte man sich vielleicht mal mit einem (oder mehreren) kompetenten Anwalt unterhalten.

KlausK
20.12.2013, 08:23
Es gibt sicher einige Online Shop Betreiber die Probleme mit PayPal haben und das gerichtlich klären lassen möchten.
Aber wahrscheinlich sind es die Versicherer selbst, die gleich sagen "... ne lass mal, da haben wir eh keine Chance..."
Die haben ja ihre Kennzahlen um das einschätzen zu können.

Klaus Krengel
20.12.2013, 11:52
Nun ja , wo hat Ebay & Paypal Ihren Sitz ? Ich denke das ist schon Grund genung .... und sollchen Unternhemen zahlen in Deutschland keine oder kaum Steuern .... aber lassen wir das , hat eh keinen Sinn

Admin
20.12.2013, 19:59
Es scheint etwas Hoffnung zu geben.
Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen PayPal beim Berliner Landgericht eingereicht.

Wer da näheres erfahren möchte klickt auf den folgenden Link: http://www.vzbv.de/11683.htm

KlausK
20.12.2013, 21:44
Leider ist das aber schon ein halbes Jahr her. Was daraus geworden ist lässt sich nicht herausfinden.

Aber man sieht, die Verbraucherzentralen kümmern sich offenbar um solche Probleme.
Deshalb ist es ernorm wichtig, dass man Probleme wie hier mit den Tabakwaren solchen Schutzvereinigungen umgehend zuträgt.
Je mehr Betroffene sich beschweren, desto besser!