Nur eMail reicht definitiv nicht.
Lese mal folgenden Leitfaden von der BMJV
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/LeitfadenZurAnbieterkennzeichnung.pdf?__blob=publicationFile
Art: Beiträge; Benutzer: BigRib
Nur eMail reicht definitiv nicht.
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http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/LeitfadenZurAnbieterkennzeichnung.pdf?__blob=publicationFile