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Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016
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Thema: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von rf-musik
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    Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    Hallo

    Wichtig für alle Shopbetreiber und Händler bei eBay, Amazon, DaWanda & Co: Ab dem 9. Januar 2016 kommen neue Pflichten bei der Gestaltung des Shops, Verkaufsseiten und der AGB auf Sie zu. Es muss wohl damit gerechnet werden, dass es ab der nächsten Woche zu Abmahnungen in diesem Bereich kommen wird.

    Wichtig für alle Shopbetreiber und Händler bei eBay, Amazon, DaWanda & Co: Ab dem 9. Januar 2016 kommen neue Pflichten bei der Gestaltung des Shops, Verkaufsseiten und der AGB auf Sie zu. Es muss wohl damit gerechnet werden, dass es ab der nächsten Woche zu Abmahnungen in diesem Bereich kommen wird.
    Worum geht es bei der neuen Informationspflicht?

    Zum Jahresanfang treten neue gesetzliche Regelungen für Händler und Shopbetreiber in Kraft. Unter anderem sollen Streitigkeiten beim EU-weiten Online Shopping besser gelöst werden. Dazu hat die EU die Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie eine entsprechende Verordnung (Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013) erlassen.
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    Die EU entwickelt dazu eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“). Ziel der Plattform ist es, Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden auch ohne Gerichte und Anwälte beizulegen. Dazu sollen beispielsweise Beschwerdeformulare in allen EU-Mitgliedsprachen auf der Plattform zu finden sein.
    Alle Shops und Händler müssen die Informationspflichten umsetzen

    Für alle Shopbetreiber und Händler bedeutet dies ab dem 09.01.2016 vor allem:

    1. viel Arbeit
    2. ein erhöhtes Abmahnrisiko

    Jeder Händler muss zwingend spätestens im Bestellprozess einen Hinweis mit Link auf die neue Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission (Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, „OS-Plattform“) anbieten. Dieser Link muss „leicht zugänglich“ dargestellt werden. Daneben muss jeder Händler seine E-Mail-Adresse angeben.
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  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von rf-musik
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    AW: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    Das lustige ist, die Seite wird voraussichtlich erst ab dem 15.02.2016 an Start gehen.

    ich gebe mal hier den Link dafür bekannt: http://ec.europa.eu/consumers/odr/


    @ Klaus hoffe es geht In Ordnung für den Link
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  3. #3
    Administrator Avatar von KlausK
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    AW: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    Aber klar doch. Ist ja Gegenstand des aktuellen Themas!

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von rf-musik
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    AW: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    laut Anwalt, langt es wenn wir es ins Impressum und in die AGB`s aufnehmen.

    z.B. "Informationen zur Online-Streitbeilegung" und den oben genannten Link mit einfügen...

    ich werde es Morgen einfügen!
    Gruß Ralf
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  5. #5
    Administrator Avatar von KlausK
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    AW: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    Ich habe es heute wie folgt umgesetzt.

    Onlineshop

    Standartmäßig finden sich beim Gambio GX v2.4.3.1 die Impressumstexte als Text- und HTML-Dokument im Verzeichnis /media/content/
    Je nach Shop-system, -version, -konfiguration, verwendete Module, usw. können die Texte auch woanders sein.

    impressum_de.txt (oder ähnlich) öffnen und am Ende folgendes einfügen:
    Code:
    Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. "OS-Plattform") bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter dem folgendem Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr
    impressum_de.html (oder ähnlich) öffnen und am Ende, aber vor dem </body></html> (sofern vorhanden) folgendes einfügen:
    Code:
    Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. "OS-Plattform") bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter dem folgendem Link erreichbar sein: <a href="http://ec.europa.eu/consumers/odr">http://ec.europa.eu/consumers/odr</a>
    Auch die AGB für den Shop müssen erneuert werden.

    eBay

    Mein eBay >>> eBay-Konto >>> Einstellungen >>> Verkäufereinstellungen >>> Einstellungen für gewerbliche Verkäufer >>> Rechtliche Informationen des Verkäufers
    Im Feld "Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben" folgenden Text eintragen:
    HTML-Code:
    Link zur künftigen EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
    Auf der gleichen Seite befinden sich auch die AGB die ebenfalls erneuert werden müssen.

    Auf Amazon und allen anderen Handelsplattformen müssen diese Änderungen ebenfalls bis zum 09.01.2016 durchgeführt worden sein.


    Die vorgenannten Angaben und Texte basieren auf Anweisungen, die ich als Mandant der IT-Recht-Kanzlei München durchzuführen habe. Mandanten anderer Kanzleien könnten anderslautende Anweisungen erhalten.

  6. #6
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    AW: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    Hi Ihr beiden, vielen Dank für die Info.

    Gibt es den Text auch in englisch? Janolaw bietet es leider noch nicht an.
    Gruß Sven
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    https://thrownatur-discgolf.de

  7. #7
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    AW: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    IT-Recht-Kanzlei München leider auch nicht. Musst du dir wohl selbst übersetzen.
    Mit Googles Hilfe und eigener grammatischer Anpassung sieht das jetzt so aus https://kindermoebel-24.de/shop15/en/info/imprint.html
    Ich weiß nicht ob das wirklich so korrekt ist!?

  8. #8
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    AW: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    So nun kam auch die Mail von Janolaw. In der Steht nun folgendes:

    Form: Gemäß der ODR-Verordnung darf der Link nicht versteckt sein (z.B. im Impressum oder in den AGB), sondern muss für Verbraucher leicht auffindbar sein. Sie sollten den Zugang daher direkt auf der Startseite bzw. der Plattformverkaufsseite einrichten (z.B. durch einen Button/Link: Online-Streitschlichtungsplattform).

    Weiterhin haben Unternehmer gemäß der ODR-Verordnung ihre E-Mail-Adressen anzugeben. Die E-Mail Adresse befindet sich meist schon im Impressum. Wir empfehlen aber, die E-Mail-Adresse für Verbraucherbeschwerden unmittelbar bei dem Link auf die OS-Plattform anzugeben.



    WICHTIG! Weitere Informationspflichten bestehen für Händler aktuell nicht! Ihre Rechtsdokumente (AGB oder Impressum) müssen Sie jetzt NICHT neu erstellen, sondern erst in 2017!
    Gruß Sven
    Thrownatur Discgolf
    https://thrownatur-discgolf.de

  9. #9
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    AW: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    Wird ja immer besser, am besten noch ein Pop-Up auf der Startseite wo auf die OS-Plattform hingewiesen wird. It-Recht-Kanzlei München hat die Mandanten drauf hingewiesen, die AGBs entsprechend anzupassen und den Link im Impressum - wenn möglich anklickbar - zu hinterlegen. Ich denke das sollte auch genügen. Aber wir werden sehen, was da alles noch auf uns zu kommt.

  10. #10
    Administrator Avatar von KlausK
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    AW: Neue Informationspflicht ab dem 09.01.2016

    Ich denke auch, dass Janolaw da etwas übertreibt. Das Impressum muss klar auffindbar sein. Standardmäßig ist es das auch, mit einem Klick auf "Impressum". Zwangsläufig ist dann auch der OS-Link im Impressum genauso leicht auffindbar!

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