Derzeit haben mehrere Onlinehändler Abmahnungen erhalten, weil sie in ihren Datenschutzerklärungen nicht
oder nur unzureichend auf die Verwendung des Gefällt-mir-Buttons von Facebook hingewiesen haben. Der
Händlerbund empfiehlt daher dringend, die Verwendung des Buttons in der Datenschutzerklärung zu ergänzen.
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