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Wie stelle ich meinem Kunden die Widerufsbelehrung und die AGB zu?
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Thema: Wie stelle ich meinem Kunden die Widerufsbelehrung und die AGB zu?

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    Administrator Avatar von KlausK
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    Wie stelle ich meinem Kunden die Widerufsbelehrung und die AGB zu?

    Das Widerrufsrecht für Verbraucher gibt es mit 2 verschiedenen Widerufsfristen.

    Es gibt das 14-tägige-Widerrufsrecht und das 1-monatige-Widerrufsrecht

    Möchte ich meinen Kunden ein 14-tägiges Widerufsrecht einräumen, ist es zwingend
    notwendig die Widerufsbelehrung meinem Kunden unverzüglich zu übermitteln.

    Unverzüglich heißt: Die Belehrung muss mit der Erstkontaktmail erfolgen!

    Jede Shopsoftware ist so ausgelegt, das sie nach Eingang einer Bestellung eine
    Bestellbestätigung mit den entsprechenden Zahlungsinformationen an den Besteller
    sendet. Diese Funktion sollte im Shop auf jedenfall aktiviert sein. In diese eMail muss
    die Widerufsbelehrung eingebaut werden. Praktischerweise wird die AGB gleich darunter
    platziert.

    Der Vorteil ist hier für den Online-Händler die bei ihm liegende Beweislast. Der Kunde
    könnte behaupten, er wäre nicht über sein Widerufsrecht belehrt worden. Dies kann
    jedoch widerlegt werden, wenn der Kunde die in der Bestellbestätigung hinterlegten
    Zahlungsinformationen verwendet hat, die ja sonst nirgends auftauchen! Somit muss
    der Kunde nun das Gegenteil beweisen.

    Auf einigen Handelsplattformen ist es aber noch nicht möglich die Widerufsbelehrung
    unverzüglich mit der Erstkontaktmail zu senden. Es gibt auch Situationen in denen eine
    sofortige Bestätigung gar nicht möglich ist.

    Für diese Fälle gibt es dann das 1-monatige-Widerrufsrecht (nicht 4 Wochen!).
    Die Widerufsbelehrung muss dem Kunden dann spätestens zusammen mit der Ware
    gesendet werden.

    Wer seine Kunden allerdings gar nicht über ihr Widerufsrecht belehrt, der gönnt ihnen
    quasi ein lebenlanges Widerufsrecht. Denn wie heißt es so schön in der Belehrung:
    "Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung ..."



    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und stellt nur meine Meinung dar.
    Geändert von KlausK (12.02.2011 um 11:02 Uhr)

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