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Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang. Das reicht nicht
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Thema: Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang. Das reicht nicht

  1. #1
    Admin Avatar von HarryBoo
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    Ausrufezeichen Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang. Das reicht nicht

    IT-Recht schreibt bei FaceBook folgendes:
    Derzeit werden Online-Händler abgemahnt, die hinsichtlich der Lieferzeiten wie folgt informieren:

    "Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang."

    Diese Angabe sei nicht transparent genug und verstieße damit gegen Art. 246a § 1 Nr. 7 EGBGB. Schließlich könne der Verbraucher nicht wissen, wann die Zahlung auf dem Konto des Händlers gutgeschrieben wird.

    Ebenso dürften Angaben wie "Lieferzeit: 1-2 Tage" oder "Lieferzeit: 1-2 Werktage" problematisch sein, bei denen ein Hinweis auf den Beginn der Lieferfrist vollständig fehlt. (Angaben zur Fristberechnung sollten zwingend erfolgen)
    Passt also eure Angaben rechtssicher an.
    Wie das genau aussehen soll kann nur ein Fachanwalt beantworten, oder kennt hier jemand die rechtssichere Lösung, dann bitte hier die Antwort. Ihr helft damit vielen Andern sich vor Abmahnungen zu schützen.

  2. #2
    Benutzer Avatar von Klaus Krengel
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    AW: Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang. Das reicht nicht

    Ich denke mal das dann:

    Voraussichtliches Lieferdatum: 17.09.2014
    *Wenn Sie jetzt bestellen, verläßt die Ware noch heute unser Lager.
    auch nicht ausreicht ...
    Ich sag´s ja , die kommen immer mit neuen Klöpsen ... demnächst müssen wir dem Künden noch unsere Bilanzen vorweisen , damit wir nachweisen können das wir die Waren überhaupt senden dürfen ....

  3. #3
    Administrator Avatar von KlausK
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    AW: Lieferzeit: 1-2 Werktage nach Zahlungseingang. Das reicht nicht

    Ich denke mal das dann:

    Voraussichtliches Lieferdatum: 17.09.2014
    *Wenn Sie jetzt bestellen, verläßt die Ware noch heute unser Lager.
    auch nicht ausreicht ...
    Richtig! Das reicht auch nicht aus!!!

    Es geht einfach nur darum, dass der Kunde ganz klar wissen muss, wann die Ware bei ihm eintrifft.

    IT-Recht-Kanzlei schreibt es ja auch schon:
    Ebenso dürften Angaben wie "Lieferzeit: 1-2 Tage" oder "Lieferzeit: 1-2 Werktage" problematisch sein, bei denen ein Hinweis auf den Beginn der Lieferfrist vollständig fehlt.
    Die Angabe "Lieferzeit: 1-2 Werktage" ist nicht das Problem. Das Problem ist die fehlende Erläuterung!

    Der Händler muss dem Kunden deutlich erklären, wann der bestellte Artikel angeliefert wird und zwar abhängig von der gewählten Zahlart und abhängig vom Lieferland!

    Bis jetzt(!) weitgehend korrekt wäre folgende Angabe (mit Sternchen!), idealerweise zwischen Preis und "In den Korb"-Button:
    Lieferzeit: 2-3 Werktage *
    direkt gefolgt von:
    * Info zu Lieferzeiten
    dies mit einem Hyperlink versehen, zur Erläuterung die so aussehen könnte:
    Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
    Es wird sicher noch einiges zu bemängeln geben. Ich denke, der nächste Punkt wird die Angabe "bis" zwischen den Zahlen sein.
    Dann wird wohl eine genauere Angabe wie "Lieferzeit: 3 Werktage *" verlangt werden.
    Die Definition "Werktag" wird auch eines Tages ein juristisches Thema werden.

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