... so die Kernaussage eines aktuellen Urteils des Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Ein Händler wurde nun zur strafbewehrten Unterlassung verurteilt, obwohl er keinen Einfluss auf den Empfehlenbutton hat.
Gelesen auf ITespresso.de

Jeder Händler weiß, dass die bekannten Weiterempfehlungsbuttons, Tell a friend, usw. zum Absenden von Werbemails gedacht sind.
Dass solche Werbemails aber wettbewerbswidrige Spam-Mails darstellen, weiß auch jeder Händler.
Dabei spielt es auch keine Rolle, inwieweit der Händler Einfluss auf die Nutzung diese Buttons hat.

Wer also meint, er müsse sich solche Buttons bei Amazon und Konsorten auf seine Angebote kleistern, der ist nunmal selbst Schuld.

Die beste Möglichkeit ist: Auf Amazon vollständig verzichten!