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Wichtig für alle Shopbetreiber und Händler bei eBay, Amazon, DaWanda & Co: Ab dem 9. Januar 2016 kommen neue Pflichten bei der Gestaltung des Shops, Verkaufsseiten und der AGB auf Sie zu. Es muss wohl damit gerechnet werden, dass es ab der nächsten Woche zu Abmahnungen in diesem Bereich kommen wird.

Wichtig für alle Shopbetreiber und Händler bei eBay, Amazon, DaWanda & Co: Ab dem 9. Januar 2016 kommen neue Pflichten bei der Gestaltung des Shops, Verkaufsseiten und der AGB auf Sie zu. Es muss wohl damit gerechnet werden, dass es ab der nächsten Woche zu Abmahnungen in diesem Bereich kommen wird.
Worum geht es bei der neuen Informationspflicht?

Zum Jahresanfang treten neue gesetzliche Regelungen für Händler und Shopbetreiber in Kraft. Unter anderem sollen Streitigkeiten beim EU-weiten Online Shopping besser gelöst werden. Dazu hat die EU die Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie eine entsprechende Verordnung (Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013) erlassen.
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Die EU entwickelt dazu eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“). Ziel der Plattform ist es, Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden auch ohne Gerichte und Anwälte beizulegen. Dazu sollen beispielsweise Beschwerdeformulare in allen EU-Mitgliedsprachen auf der Plattform zu finden sein.
Alle Shops und Händler müssen die Informationspflichten umsetzen

Für alle Shopbetreiber und Händler bedeutet dies ab dem 09.01.2016 vor allem:

1. viel Arbeit
2. ein erhöhtes Abmahnrisiko

Jeder Händler muss zwingend spätestens im Bestellprozess einen Hinweis mit Link auf die neue Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission (Plattform zur Online-Streitbeilegung bei Verbraucherbeschwerden, „OS-Plattform“) anbieten. Dieser Link muss „leicht zugänglich“ dargestellt werden. Daneben muss jeder Händler seine E-Mail-Adresse angeben.