In einem am 10. November 2010 veröffentlichten Urteil vom 29. 04 2010 hat der BGH (Bundesgerichtshof)
entschieden, dass die Linksetzung auf geschützte Bereiche eine Verletzung des Urheberrechts darstellt:

Urteil des I.*Zivilsenats vom*29.4.2010 -*I*ZR*39/08*-