wesentliche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen
Bitte beachten Sie:
Auf der Bestellübersicht müssen die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen nochmals aufgeführt werden. Diese Eigenschaften sollten nach unserer Empfehlung als Volltext einsehbar sein.
Für die Darstellung soll es nach der einschlägigen Gesetzesbegründung nicht ausreichend sein:
1. von der in die Bestellübersicht eingezogenen Artikelüberschrift auf die
Detailbeschreibung zu verlinken, sofern in der eingezogenen
Artikelüberschrift nicht bereits alle wesentlichen Eigenschaften enthalten
sind
2. unterhalb der Artikelbezeichnung einen Detail- Link zur Produkt-
beschreibung im Shop einzubinden.
Welche Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen wesentlich sind,
ist produktabhängig und danach zu beurteilen, was für den Kunden letztlich
kaufentscheidend ist. Was konkret bei Ihren Produkten wesentlich ist, ist
vom Prüfungsumfang nicht erfasst.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Hinweisblatt "White Paper - wesentliche Merkmale der Ware".