Dass im Checkout die wesentlichen Warenmerkmale eines Produkts angegeben werden müssen, sollte bei den meisten Shopbetreibern hoffentlich angekommen sein.
Allerdings wird diesem Teil der Informationspflichten wohl nicht die höchste Priorität beigemessen.
Denn "wesentlich" ist nicht einfach nur die Größe und Farbe z.B. eines Sonnenschirms!
Sondern alles was einen gravierenden Einfluss auf die Kaufentscheidung des Kunden haben kann!

So wurde nun ein Gartenshop-Betreiber erfolgreich abgemahnt, der offenbar der Ansicht war, dass die Art des Gestänges (Alu, Stahl, usw) und des Stoffes kein wesentliches Warenmerkmal sei.
Laut Urteil ist sogar das Gewicht des Schirms ein wesentliches Warenmerkmal!

IT-Recht hat die Einzelheiten dazu: http://www.it-recht-kanzlei.de/wesen...bwicklung.html